Jährliche Fortbildung für Praxisanleiter (m/w/d) in der stationären Pflege
Gesetzliche Grundlage: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), § 4, Absatz 3:
“Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden und kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.”
Themen
- Aufgaben der Praxisanleiter/innen
- Erstellung der Ausbildungspläne für den Orientierungseinsatz, die Pflichteinsätze und den Vertiefungseinsatz
- Festlegung von Lernzielen für die Pflegeschüler/innen
Träger / Schulungsort
Dr. Hirsch Akademie GmbH
Bahnhofstraße 12
01796 Pirna